Österreich führt verpflichtendes Phosphor-Recycling aus Klärschlamm ein
Pflicht ab 2033
Mit der Abfallverbrennungsverordnung 2024 (AVV 2024) führt Österreich eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm ein. Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft, die verpflichtende Umsetzung für betroffene Anlagen ist ab 1. Jänner 2033 vorgesehen. Österreich ist damit nach der Schweiz und Deutschland das dritte europäische Land mit einer entsprechenden Regelung.

Welche Anlagen sind betroffen
Die Vorgaben gelten für kommunale Kläranlagen mit einer Kapazität von mindestens 20.000 Einwohnerwerten (EW). Diese müssen entweder ihren Klärschlamm mittels Monoverbrennung behandeln und den enthaltenen Phosphor aus der Asche zurückgewinnen oder auf anderem Weg mindestens 60 Prozent des Phosphors aus dem Zulauf der Kläranlage rückgewinnen.
Anforderungen an die Rückgewinnung
Erfolgt die Phosphorrückgewinnung nach der Verbrennung, sind entweder 80 Prozent des in der Asche enthaltenen Phosphors zurückzugewinnen oder die gesamte Asche zur Herstellung eines Düngemittels zu verwenden, das den österreichischen Düngemittelvorschriften entspricht. Als bevorzugte Technologie ist die Monoverbrennung von Klärschlamm vorgesehen, alternative dezentrale Lösungen bleiben zulässig.
Rohstoffsicherung und Umweltschutz
Ziel der neuen Regelung ist es, Phosphor als kritischen Rohstoff stärker im Kreislauf zu führen und die hohe Importabhängigkeit von Rohphosphat zu verringern. Gleichzeitig soll durch die Klärschlammverbrennung eine verlässliche Zerstörung von im Klärschlamm enthaltenen Schadstoffen gewährleistet werden.
